
Von Bastian Dotzler,MotorVision
Die für 2009 geplante Umstellung der Besteuerung des CO2-Ausstoßes anstelle der Hubraumgröße tritt nun doch erst ab dem 1. Januar 2010 in Kraft. Anders als jetzt fließen die Kfz-Steuer Einnahmen dann nicht mehr an die Länder, sondern an den Bund.
Durch die Umverteilung auf den Bund wächst die Unabhängigkeit in der Verkehrspolitik gegenüber den Ländern weiter. Dadurch liegen dann alle Steuerungsmechanismen der Mobilität in Deutschland wie Mineralölsteuer, Ökosteuer, Lkw-Maut und letztlich auch die Kfz-Steuer in der Hand des Bundes. Um den Ausfall der Steuereinnahmen der Länder auszugleichen, stellt der Bund allen 16 Ländern insgesamt 8,9 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung.
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